Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WESA Energie GmbH
1.Vertragsgegenstand, Dokumentation, Geltungsbereich
a) Die WESA Energie GmbH (Nachfolgend WESA Energie GmbH) erbringt ganz oder teilweise für
ihren Kunden folgende Leistungen:
• Planung und Beratung vor der Errichtung eines Solarstromsystems, Ertragsprognosen
Wirtschaftlichkeitsberechnungen Analyse und Simulation von Wetterdaten. Prüfung der
rechtlichen Voraussetzungen insbesondere nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und
Messtellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Ergebnisse sind ohne Gewähr.
• Verkauf von Solarstromsystemen, bestehend aus mindestens einer der folgenden
Komponenten: Photovoltaikanlage (Photovoltaikmodule, Unterkonstruktion,
Wechselrichter), Stromspeicher, Mess- + Zählereinheiten, ggf. weitere Komponenten.
• Sämtliche Leistungen zur Errichtung der Solarstromsysteme dies beinhaltet:
Einholung/Erledigung der erforderlichen Genehmigungen/Formalitäten, sämtliche
erforderlichen Dacharbeiten, Elektrotechnische Schutzmaßnahmen, Anschluss- und
Leitungsarbeiten.
• Inbetriebnahme nach der Inbetriebnahme beinhaltet: termingerechte Anmeldung beim
Netzbetreiber, Netzanschluss, Messtellenbetrieb (Einspeisezähler, Zählerschrank),
Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft.
b) Der Kunde erhält die vom Hersteller vorgesehene technische Dokumentation (Montage bzw.
Installationsanleitung, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung).
c) An Abbildungen, Zeichnungen, technischen Beschreibungen, Fertigungs- und
Funktionsskizzen sowie sonstigen Unterlagen im Sinne von technischen Dokumentationen
behält sich WESA Energie GmbH Eigentums -und Urheberrechte vor. Unbeschadet sind Rechte
Dritter an diesen Unterlagen. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als
„vertraulich“ bezeichnet sind. Von ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der WESA Energie GmbH.
d) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche in diesem
Zusammenhang durch die WESA Energie GmbH mit Kunden getroffenen Vereinbarungen, soweit
zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und/oder dem
nicht abänderbare gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Geschäftsbedingungen der Kunden
werden nur dann Gegenstand eines zwischen den Parteien geschlossenen
Vertragsverhältnisses, soweit diese mit den nachfolgenden AGB der WESA Energie GmbH
übereinstimmen oder deren Geltung durch die WESA Energie GmbH bei Vertragsabschluss
ausdrücklich und in Schriftform bestätigt wurden.
2. Angebote, Zustandekommen des Vertrages
a) Vertragsangebot von der WESA Energie GmbH, insbesondere die mit“ Angebot“
überschriebenen Leistungsaufstellung werden, sind freibleibend.
b) Beabsichtigt der Kunde, auf deren Grundlage ein Vertragsverhältnis mit der WESA Energie
GmbH einzugehen, so bedarf es zum Zustandekommen des Vertrages nach Eingang einer
entsprechenden Erklärung des Kunden (z.B. Bestellung, Auftragserteilung) einer Annahme
dieses Vertragsangebots durch WESA Energie GmbH (Auftragsbestätigung), soweit nicht ein
gesonderter Vertragstext angefertigt wird.
c) WESA Energie GmbH kann ein Vertragsangebot des Kunden (Bestellung, Auftragserteilung)
innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) annehmen.
d) Geht das Vertragsangebot des Kunden auf elektronischem Weg ein, so stellt eine
Zugangsbestätigung auf gleichem Weg noch keine verbindliche Annahme des
Vertragsangebotes des Kunden dar.
3. Gewährleistung/Garantie
a) Angaben der Hersteller zu den Komponenten, z.B. in Datenblättern oder anderen
Produktinformationen, die dem persönlichen Angebot beigefügt sind, liegen ausschließlich in
der Verantwortung der jeweiligen Hersteller. Diese Informationen macht WESA Energie GmbH
sich ausdrücklich nicht zu eigen. Leistungsbeschreibungen über die verkauften Produkte stellen
als solche keine Garantien im Sinne des § 443 BGB dar.
b) Soweit dem Kunden eine Garantieerklärung überlassen wird, begründet diese gegenüber
dem Kunden nur die sich aus dieser Garantieerklärung ergebenden Rechte.
c) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie
werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
d) Ist der Kunde Unternehmer entscheidet WESA Energie GmbH über die Art der Nacherfüllung
und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der
mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom
Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
e) Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
f) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit WESA
Energie GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, WESA
Energie GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch
auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
g) Die WESA Energie GmbH lässt gegen sich die Garantiebedingungen eines Herstellers bzw.
eines Dritten aus vorstehendem Absatz insofern gelten, als zu einem die Verjährungsfrist für die
Haftung wegen eines Sach- und/oder Rechtsmangels erst mit Kenntnis im Rahmen der
Garantiebedingungen beginnt und zum anderen die durch die Untersuchung, Behebung und
Austauschhandhabung seitens des Herstellers bzw. des dritten bis zum endgültigen Abschluss
dieser Bemühungen ist.
4. Verkauf/Eigentumsvorbehalt
a) Die WESA Energie GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache (beispielweise
Solarstromsystem mit allen dazugehörigen Komponenten) bis zum Eingang aller Zahlungen aus
dem Kaufvertrag vor.
b) Die WESA Energie GmbH ist berechtigt Vorkasse für die Kaufsache zu verlangen und bis zur
vollständigen Kaufpreiszahlung die Ware zurückzubehalten.
c) Ab einem Auftragsvolumen von mehr als 60.000,00 € kann die WESA Energie GmbH weitere
Sicherheiten verlangen in Form von Bürgschaften, Sicherungsübereignungen,
Grundpfandrechten etc.
d) Die WESA Energie GmbH verpflichtet sich, die der WESA Energie GmbH zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der
freizugeben Sicherheiten und obliegt der WESA Energie GmbH.
5. Lieferung
a) Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wird, gilt der Incoterm „Ex works“ (EXW) als
Lieferklausel und zwar auch dann, wenn die Fracht und andere Kosten zulasten der WESA
Energie GmbH gehen. Die WESA Energie GmbH kann mehrere Bestellungen des Kunden in
einem Versandvorgang zusammenfassen, soweit eine separate Lieferung zwischen den Parteien
nicht zuvor in Textform ausdrücklich vereinbart wurde. Die WESA Energie GmbH beauftragt im
Namen des Kunden die Art der Lieferung und den Frachtführer.
b) Der Kunde ist Versender i.S.d. § 407 ff HGB bzw. des jeweiligen Haftungsregimes dem der
Frachtführer unterliegt. Ansprüche gegenüber dem Frachtführer wegen
Lieferfristüberschreitungen, Besch ädigungen oder Verlust der Sendung hat der Kunde unter
Beachtung der ihm obliegenden Anzeigepflichten selbstständig gegenüber dem Frachtführer
geltend zu machen.
c) Sofern erforderlich, wird die Ware auf Kosten des Kunden verpackt.
d) Die WESA Energie GmbH schließt eine Transportversicherung nur auf ausdrücklichen Wunsch
für Rechnung des Kunden ab.
e) Fixe Lieferfristen bestehen nicht, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
f) Lieferengpässe für bestellte Ware bei Großhändlern und Herstellern gehen zu Lasten des
Kunden.
6. Unterbeauftragung
Zum Zwecke der Vertragserfüllung kann WESA Energie GmbH Dritte mit der Ausführung
einzelner oder mehrerer geschuldeten Leistungen beauftragen i.S.d. § 278 BGB. Erster
Ansprechpartner bleibt weiter WESA Energie GmbH.
7.Pflichten des Kunden
a) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt das Produkt
ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort angeliefert werden kann.
b) Im Falle etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser der WESA
Energie GmbH und ihren und deren Personal oder Subunternehmern Zutritt zu den
entsprechenden Geräten/Räumen bzw. Anlagen.
c) Der Kunde unterstützt WESA Energie GmbH dabei sämtliche rechtliche Voraussetzungen zu
schaffen, die insbesondere nach EnWG und MsbG erforderlich sind.
d) Der Kunde gewährt ungehinderten Zugang zu den für die Errichtung vorgesehen Flächen und
Gebäudeteilen. Anlieferverkehr und Montagefahrzeuge müssen in zumutbarer Nähe heranfahren
oder abgestellt werden können also bis auf 20 Meter vom Installationsort. Den Installateuren ist
der Zugang zu einem WC zu ermöglichen.
e) Der Kunde stellt sicher, dass ein notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann, außerdem sind
unentgeltlich Flächen zur Zwischenlagerung des für die Errichtung erforderlichen Materials
bereit zu stellen. Der Lagerort muss trocken sein und Schutz vor jeglicher Witterung bieten.
f) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die zur Installation vorgesehenen Flächen sich
in einem baufreien Zustand befinden. Bei Dachflächen sind Ersatzziegel und bzw. Deckmaterial
vorzuhalten bzw. zu beschaffen, falls es bei der Installation zu Beschädigungen an der
Bedachung kommt. Die Statik ist bauseits zu prüfen und festzustellen.
8.Vergütung und Preise
a) Soweit im Vertrag vereinbart, ist die WESA Energie GmbH berechtigt, eine Vorauszahlung auf
die gesamte Vergütung zu verlangen.
b) Vorbehaltlich anders lautender vertraglicher Regelungen sind alle Rechnungen von der WESA
Energie GmbH innerhalb von sieben Kalendertagen nach ihrem Zugang fällig und zahlbar.
c) Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden und
ist der Kunde trotz entsprechender Aufforderungen nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine
geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so ist die WESA Energie GmbH
soweit sie selbst noch nicht geleistet hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
d) Zahlungen gelten erst als dann bewirkt, wenn der Betrag auf dem Konto der WESA Energie
GmbH endgültig verfügbar ist.
e) Es gelten die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Folgen des Zahlungsverzuges.
9.Widerrufsrecht
Verbraucher, deren Vertragserklärung auch einen Vertrag zur Lieferung von Waren im Sinne eines
Fernabsatzvertrages gerichtet ist, steht bezügliche dieser Waren ein Widerrufsrecht nach
folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft
zum Zwecke abschließt, die überwiegend wieder ihrer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung:
Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter
Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht
auszuüben, muss er der
WESA Energie GmbH GmbH
Adresse: Gaswerkstr. 1d, 28832 Achim
E-Mail: info@wesa-solar.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über
seinen Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das
beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorformuliert ist. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen hat, hat der Kunde die Ware unverzüglich und in jedem
Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er die WESA Energie GmbH über den
Widerruf des Vertrages unterrichtet zurückzusenden oder zu übergeben. Der Empfänger der
Sendung ist in der Regel der Händler oder Hersteller bei dem die Ware übernommen wurde, es
sei denn WESA Energie GmbH nennt ausdrücklich einen anderen Empfänger. Rücksendekosten
für Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal per Post zurückgesandt werden kann
(Speditionsware), trägt der Kunde. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur
aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einer zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften
und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.
Der Kunde hat Beschädigungen oder Verunreinigungen der Ware zu vermeiden. Die Ware ist
möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsteilen
zurückzusenden. Beim Versand ist eine schützende Umverpackung zu verwenden und sofern
die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist, hat der Kunde dafür zu sorgen dass eine
geeignete Verpackung für ausreichenden Schutz vor Transport Schäden verwandt wird. Eine
Rücksendung hat möglichst nicht unfrei zu erfolgen. Voraussetzung für eine wirksame Ausübung
des Widerrufsrechts ist der vorgenannte Absatz nicht.
Muster-Formular:
an: WESA Energie GmbH
Adresse: Gaswerkstr. 1d, 28832 Achim
E-Mail: info@wesa-solar.de
-hiermit widerrufe (n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren/
-bestellt am: (Datum)
-erhalten am: (Datum)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher (s) (nur bei Briefsendung eigenhändig erforderlich)
10.Datenschutz, Verschwiegenheit
Entsprechend § 33 Bundesdatenschutzgesetz wird auf die Geltung der
Datenschutzbestimmungen der WESA Energie GmbH in der jeweils aktuellen Fassung
verwiesen. Diese können eingesehen werden über https://wesa-solar.de/impressum
Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, über den Inhalt des geschlossenen
Vertrags sowie etwaige Ihnen bekanntwerdenden Geschäfts- Betriebsgeheimnisse auch nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Sollte der Kunde sich nicht
in die Verschwiegenheitsvereinbarung gehalten haben, so ist die WESA Energie GmbH zur
fristlosen Kündigung des oder der geschlossenen Verträge berechtigt.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht nicht im Zusammenhang mit Informationen, die
von den Vertragsparteien offen kommuniziert werden bzw. einer allgemeinen Zugänglichkeit
unterliegen und/oder wenn die Vertragsparteien sich wechselseitig von der Pflicht zur
Verschwiegenheit zuvor schriftlich befreit haben, sie dazu gesetzlich verpflichtet sind oder
soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der Vertragsparteien erforderlich.
11.Datenübermittlung an die SCHUFA
Der Kunde übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene
Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung
sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die
SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser
Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6
Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter
Interessen des Kunden oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte
und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten
erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung
gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und
506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der
Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der
Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der
Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der
Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der
SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online
unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.“
Einmeldeunterrichtung gemäß den Anforderungen des § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BDSG
Wir weisen darauf hin, dass wir gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO Daten über trotz
Fälligkeit nicht beglichene Forderungen, an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201
Wiesbaden übermitteln und diese dort Berücksichtigung bei der Ermittlung von
Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) finden können, soweit Sie nach Eintritt der Fälligkeit der
Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sind, die erste Mahnung mindestens
vier Wochen zurückliegt und Sie die Forderung nicht bestritten haben.
Weitere Informationen über die SCHUFA erhalten Sie mit dem SCHUFA-Informationsblatt sowie
unter http://www.schufa.de/datenschutz.“